Lastschriftverfahren (LSV)
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Das Lastschriftverfahren (LSV) eignet sich in erster Linie für Zahlungen, die mit einer gewissen Regelmässigkeit erfolgen, wie z.B. Mietzinszahlungen, Krankenkassenprämien, Telefon- und Stromrechnungen, Leasingraten oder periodische Sammelrechnungen.
Mit LSV sind periodische Zahlungen sowohl für Zahlungspflichtige als auch Zahlungsempfänger so gut wie erledigt. Denn LSV führt die Belastungen automatisch aus und berücksichtigt dabei im Gegensatz zum herkömmlichen Dauerauftrag auch Betragsänderungen.
Der Rechnungsbetrag wird dem Zahlungsempfänger, sofern vom Zahlungspflichtigen eine entsprechende Belastungsermächtigung (erhältlich beim jeweiligen Rechnungssteller) vorliegt, auf seinem Konto gutgeschrieben. Die Belastung des Bankkontos des Zahlungspflichtigen erfolgt automatisch. |
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| Vorteile Zahlungspflichtiger | |
- Das Zahlen von regelmässig wiederkehrenden Rechnungen mit unterschiedlichen Beträgen wird Ihnen abgenommen
- Zinsersparnis, denn das Geld wird erst bei Fälligkeitstermin abgebucht
- Anzeige pro Lastschrift
- Beim LSV mit Widerspruchsrecht kann der Zahlungspflichtige die Belastung innert 30 Tagen widerrufen
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| Vorteile Zahlungsempfänger | |
- Verbesserte Liquiditätsplanung, da Zeitpunkt und Höhe des Zahlungseinganges im voraus bekannt ist
- Kein Versand von Rechnungen und Einzahlungsscheinen
- Vereinfachung der Debitorenkontrolle und des Mahnwesens
- Verringerung des administrativen Aufwandes
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| Bemerkung | |
- LSV ab Sparkonto nur in Ausnahmefällen (kostenpflichtig).
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