Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz unserer Geldmarktprodukte ist nur noch bis Ende 2021 durch den Regulator garantiert. Ab sofort bieten wir Geldmarktprodukte nur noch basierend auf dem schweizweit anerkannten Referenzzinssatz SARON (Swiss Average Rate Overnight) an.

Der Referenzzinssatz LIBOR wird als Berechnungsbasis nicht mehr weitergeführt

Der LIBOR ist ein Zinssatz aus dem Interbankengeschäft. Es handelt sich dabei um einen durchschnittlichen Zinssatz, zu welchem sich Banken untereinander unbesicherte Geldmarktkredite gewähren. Als Folge der Finanzkrise 2008 sind weniger Banken bereit, untereinander Gelder auf unbesicherter Basis zu gewähren. Demzufolge stehen für die Berechnung des LIBOR weniger effektive Transaktionen zur Verfügung. Als Berechnungsgrundlage wurden in der Vergangenheit daher vermehrt hypothetische Zinssätze verwendet, wodurch eine gewisse Manipulationsanfälligkeit bestand ("LIBOR-Skandal"). Die britische Finanzmarktaufsicht, Financial Conduct Authority (FCA), unterstützt als Folge davon die tägliche Festlegung des LIBOR nur noch bis Ende 2021.

Das müssen Sie zum SARON wissen

Der SARON existiert bereits seit dem Jahr 2009 und wurde durch die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) empfohlen. Der grösste Unterschied zwischen dem LIBOR und dem SARON ist die Fixierung des Zinssatzes. Der LIBOR wird in London für definierte Zeitspannen (z. B. 1 Monat oder 3 Monate) vorgängig festgelegt. Der SARON hingegen wird von abgeschlossenen Transaktionen in gesicherten Ausleihungen zwischen Banken und Nicht-Banken rückwirkend berechnet. Damit wird der SARON-Kurs jeweils täglich ermittelt und publiziert. Die effektive Zinsberechnung erfolgt auf Basis des "Compounded SARON". Dies bedeutet, dass die Bildung des durchschnittlichen Zinssatzes mittels Aufzinsung ("compounding") berechnet wird. Es handelt sich hierbei um den vorgegebenen Standard der Nationalen Arbeitsgruppe. Der effektive Zinssatz ist somit erst nach Ablauf der entsprechenden Zeitperiode definitiv bekannt.

So geht es mit Ihrer Geldmarkthypothek weiter

LIBOR-Hypotheken mit einer Laufzeit bis Ende 2021 werden bis zum ordentlichen Verfall weitergeführt. Anschliessend erfolgt der Wechsel in die SARON-Hypothek oder in eine unserer Festhypotheken.

LIBOR-Hypotheken mit einer Laufzeit über das Jahr 2021 hinaus werden im Verlauf vom 2021 automatisch auf das neue SARON-basierte Produkt gewechselt. Die Endlaufzeit sowie die individuelle Marge werden dabei unverändert weitergeführt, es wird lediglich der zugrunde liegende Referenzzinssatz angepasst.

So geht es mit mit Ihrem Festen Vorschuss auf LIBOR-Basis weiter

Bei Festen Vorschüssen wird per Ende 2021 der Referenzzinssatz von bisher LIBOR auf neu Compound SARON 3 Monate gewechselt. Unsere Kundinnen und Kunden werden persönlich über die neuen Produkteigenschaften informiert.

FAQ

Was passiert mit meiner bestehenden Geldmarkthypothek?

Die Geldmarkthypothek läuft gemäss bestehender Produktevereinbarung weiter. Falls die Geldmarkthypothek über das Jahr 2020 abgeschlossen ist, erfolgt ein automatischer Wechsel in das neue SARON-basierte Produkt. Unsere Kundinnen und Kunden werden vorgängig persönlich und detailliert darüber informiert.

Kann ich aus meiner bestehenden Geldmarkthypothek in eine Festhypothek wechseln?

Es besteht die Möglichkeit jeweils auf Ende eines Quartals in eine Festhypothek zu wechseln.

Habe ich mit höheren Zinskosten zu rechnen?

Der SARON besteht bereits seit dem Jahr 2009 und ähnelt stark der Zinsentwicklung des LIBOR. Geldmarktbedingte Schwankungen sind jedoch, wie bis anhin, möglich.

Wie erfolgt die Festlegung des Zinssatzes?

Die Berechnung des Zinssatzes erfolgt mittels einer rückwärtsgerichteten Methode (sogenanntes "backward-looking").

Besteht für mich als Kunde Handlungsbedarf?

Nein, der Wechsel findet automatisch statt.

Was ändert sich konkret bei meinem Festen Vorschuss auf LIBOR-Basis?

Die Zinsberechnung basiert neu auf dem Referenzzinssatz Compound SARON 3 Monate, wobei die Berechnung des Zinssatzes mittels einer rückwärtsgerichteten Methode (sogenanntes «backward-looking») vorgenommen wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter Kredite & Leasing

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