Freizügigkeitskonto

Vorsorgeprodukte

Treten Sie vorübergehend oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse aus und müssen Ihr Vorsorgekapital parkieren? Mit einem Freizügigkeitskonto bei der Aargauischen Kantonalbank steht Ihnen eine optimale Lösung zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Sicherheit

Parkieren Sie Ihr Pensionskassenguthaben unbesorgt und sicher.

Steuern sparen

Sie bezahlen bis zur altersbedingten Auszahlung keine Einkommens- und Vermögenssteuer.

Flexibilität

Ihr Geld ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit verfügbar und unterliegt keiner Kündigungsfrist.

Verfügbarkeit

Konditionen

Verfügbarkeit

Das Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto, das nur unter bestimmten Bedingungen aufgelöst werden kann. Dazu gehören unter anderem der Eintritt in eine neue Pensionskasse oder der Erwerb selbstgenutzen Wohneigentums. Falls Sie sich keiner Pensionskasse mehr anschliessen, bleibt das Freizügigkeitskonto bis zu Ihrer Pensionierung bestehen. In diesem Fall können Sie sich Ihr Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters auszahlen lassen.

Konditionen

  • Zinssatz 0,10%1
  • Kontoeröffnung einmalige Gebühr von CHF 30
  • Kontosaldierung kostenlos
  • Kontoführung und -abschluss kostenlos
  • Postenauszüge kostenlos
  • Die Konditionen für Spezialfälle (beispielsweise Bezug für selbstgenutztes Wohneigentum) sind im Gebührentarif der Freizügigkeitsstiftung ersichtlich.

1Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit individuelle Anpassungen im Bereich der Zinssätze und Verzinsungslimiten vorzunehmen.

Häufige Fragen

Eignet sich das Freizügigkeitskonto für Sie?

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder diese vor der Pensionierung aufgeben, müssen Sie Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Sobald Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnet haben, können Sie Ihr Guthaben einzahlen.

Haben Sie zu wenig Einkommen, um einer Pensionskasse anzugehören, oder sind Sie arbeitslos? Auch in diesen Fällen können Sie Ihr Pensionskassenguthaben sicher auf unserem Freizügigkeitskonto parkieren.
 

Welche Laufzeit hat ein Freizügigkeitskonto?

Das Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto. Wenn Sie sich keiner Pensionskasse mehr anschliessen, bleibt es bis zu Ihrer Pensionierung bestehen. In diesem Fall können Sie das Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters und spätestens fünf Jahre nach Ihrer ordentlichen Pensionierung auszahlen lassen. 

Lässt sich ein Freizügigkeitskonto kündigen?

Sie können Ihr Freizügigkeitskonto fristlos kündigen – allerdings nur in bestimmten gesetzlich vorgegebenen Fällen. Ihr Freizügigkeitskonto dürfen Sie auflösen, wenn Sie:

  • Wieder einer Pensionskasse angehören und dieser Ihr Guthaben übertragen
  • Ihr Vorsorgeguthaben einer anderen Freizügigkeitsstiftung übertragen
  • Ihr Guthaben nutzen möchten, um selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben und zu erstellen. Hierzu zählen auch der Kauf von Bauland, falls Sie unmittelbar anschliessend bauen, die Auszahlung auf Baukredit, Beteiligungen an Wohneigentum zum Eigenbedarf (z. B. Kauf von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft), sowie die Rückzahlung von Hypothekardarlehen
  • Sich selbstständig machen (bis ein Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit) 
  • Die Schweiz endgültig verlassen
  • Eine volle Invalidenrente beziehen
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Machen Sie mehr aus Ihrem Vorsorgevermögen!

Nutzen Sie die Chance, um vom langfristigen Wachstum der Finanzmärkte zu profitieren.

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