Wichtige Anpassungen im Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Der Schweizer Zahlungsverkehr verändert sich – er wird moderner, einheitlicher und digitaler. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen diese Entwicklungen haben und wie Sie die bevorstehenden Anpassungen erfolgreich umsetzen können.

Strukturierte Adresse

Ab 14. November 2026 gilt in der Schweiz ein neuer Standard für Zahlungsaufträge. Sowohl bei Inland- als auch bei Auslandszahlungen müssen Absender- und Empfängeradressen im strukturierten oder hybriden Format gemäss ISO 20022 Standard erfasst werden. Damit folgt der Finanzplatz Schweiz den internationalen Vorgaben und stärkt die Einheitlichkeit im globalen Zahlungsverkehr.

Was müssen Sie unternehmen?

Handlungsbedarf im AKB e-Banking

Zahlungserfassung im e-Banking

Hier besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Die Zahlungserfassungsmaske im AKB e-Banking ist bereits heute so gestaltet, dass Ihre Zahlungen automatisch den Anforderungen der strukturierten Adresse entsprechen.

Daueraufträge im e-Banking

Kontrollieren Sie Ihre im e-Banking erfassten Daueraufträge und stellen Sie sicher, dass die Adressdaten den Mindestanforderungen einer strukturierten Adresse entsprechen. 
Die Felder NameOrt und Land müssen ausgefüllt sein. Ergänzen Sie diese Informationen vor dem 14. November 2026, falls sie unvollständig sind.

Handlungsbedarf für Kunden mit Zahlungsübermittlung (pain.001) aus eigener Software

Wenn Sie Zahlungsdateien (pain.001) elektronisch über EBICS oder direkt im e-Banking an die AKB übermitteln, stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner sicher, dass der XML-Aufbau Ihrer Zahlungsfiles spätestens ab dem 14. November 2026 den Mindestanforderungen an die strukturierte Adresse entspricht. Nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit Ihrem Softwarepartner auf, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.

Detaillierte Informationen zur strukturierten und hybriden Adresse finden Sie auf Zahlungsverkehr in der Schweiz | SIX

Unstrukturierte Adresse in der XML-Struktur (Gültig bis 14.11.2026)

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <AdrLine>Musterstrasse 1</AdrLine>
   <AdrLine>5000 Aarau</AdrLine>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>

Hybride Adresse in der XML-Struktur (Gültig ab 22.11.2025)

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <TwnNm>Aarau</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
   <AdrLine>Musterstrasse 1</AdrLine>
   <AdrLine>5000</AdrLine>
</PstlAdr>

Die Felder Name, Ort und Land müssen zwingend strukturiert erfasst werden und können durch maximal zwei zusätzliche unstrukturierte Adresszeilen (AdrLine) ergänzt werden.

Strukturierte Adresse in der XML-Struktur (ab 14.11.2026 verbindlich)

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <StrtNm>Musterstrasse</StrtNm>
   <BldgNb>1</BldgNb>
   <PstCd>5000</PstCd>
   <TwnNm>Aarau</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>

Alle Adressbestandteile werden eindeutig in separate Felder aufgeteilt. Die Felder Name, Ort und Land müssen zwingend erfasst werden.

Handlungsbedarf Erstellung QR-Rechnungen

Seit dem 21. November 2025 dürfen neu erstellte QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressdaten enthalten. Dies bedeutet, es müssen sowohl die Absender- als auch Empfängeradresse in einzelne Datenfelder wie Name, Strasse, Postleitzahl, Ort und Land unterteilt werden. Verwenden Sie derzeit noch unstrukturierte Adressen, ist eine Anpassung Ihrer Rechnungssoftware notwendig. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Softwarepartner auf.

QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen werden nur noch für eine begrenzte Übergangszeit akzeptiert!

Weitere Informationen zur QR-Rechnung mit strukturierter Adresse finden Sie auf QR-Rechnung – Swiss Payment Standards | SIX

EBICS

Die Unterstützung für EBICS Version 2.5 (oder älter) läuft am 20. November 2026 aus. Ab diesem Zeitpunkt werden Zahlungen und Kontoinformationen im alten Format nicht mehr angenommen.

Mit EBICS 3.0 wurde ein einheitlicher internationaler Standard geschaffen, der die bisherigen länderspezifischen Unterschiede aufhebt. Neu kommen dabei Business Transaction Formats (BTF) zum Einsatz, die Transaktionen eindeutig klassifizieren und Geschäftsprozesse klarer abbilden.

Für den Schweizer Zahlungsverkehr bringt EBICS 3.0 mehr Flexibilität, internationale Anschlussfähigkeit und den Zugang zu neuen Märkten. Zudem ist die neue Version Voraussetzung, um die im Rahmen von SPS 2022 eingeführten Meldungsformate übermitteln zu können – diese sind nicht mit früheren EBICS-Versionen kompatibel.

Handlungsbedarf für EBICS-Kunden

Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner sicher, dass die Umstellung auf EBICS 3.0 spätestens bis November 2026 erfolgt – beziehungsweise bei einer Neueinrichtung von EBICS direkt die Version 3.0 eingesetzt wird. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, frühzeitig auf die ISO 20022-Meldungsversion 2019 zu wechseln; diese ist nicht rückwärtskompatibel und erfordert daher zwingend EBICS 3.0.

Weiterführende Informationen zu EBICS 3.0 und den ISO 20022 Meldungsformaten in der Version 2019 finden Sie auf:

ISO20022 

Die Meldungsversion V2009 läuft im November 2026 definittiv aus. Damit endet die Parallelphase, in der beide Versionen möglich sind. Die Verarbeitung von Zahlungen und Kontoinformationen im alten Format wird ab diesem Zeitpunkt technisch nicht mehr unterstützt. Die Umstellung führt ein international abgestimmtes ISO 20022 Format ein, das mit SPS, SEPA und SWIFT harmonisiert ist, zusätzliche Datenfelder bietet und einen erweiterten Zeichensatz unterstützt.

Handlungsbedarf für Kunden mit Nutzung von ISO20022 Meldungsformaten

Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Softwarepartner ab und legen Sie einen konkreten Umstellungsplan fest, der den Wechsel auf die neuen Meldungsformate spätestens bis November 2026 sicherstellt.
Wenn Sie EBICS einsetzen, prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Software bereits EBICS 3.0 unterstützt.

Ausführliche Information zu den neuen ISO 20022 Meldungsformaten finden Sie auf ISO 20022 – Swiss Payment Standards | SIX