Nachträglicher Einkauf Säule 3a
Vorsorgekonto Sparen 3Mit dem Vorsorgekonto Sparen 3 optimieren Sie Ihre finanzielle Situation fürs Alter. Falls Sie in der Vergangenheit eine Einzahlung in die Säule 3a verpasst oder nur einen Teilbetrag eingezahlt haben, können Sie seit dem 1. Januar 2026 einen nachträglichen Einkauf vornehmen.
Dank einer gesetzlichen Anpassung lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a künftig nachholen – allerdings nur für Lücken, die ab dem 1. Januar 2025 entstehen. Eine erste Nachzahlung ist ab 2026 möglich. Das macht die Säule 3a flexibler für Lebenslagen wie Teilzeitarbeit, Kinderpause oder Auslandsaufenthalte: Sie können rückwirkend Lücken schliessen, Ihre Altersvorsorge stärken und dank der steuerlichen Abzugsfähigkeit gleichzeitig Steuern sparen.
Wichtig zu wissen: Beitragslücken aus Steuerjahren vor 2025 können nicht ausgeglichen werden. Nachzahlungen sind auf den sogenannten kleinen Maximalbetrag begrenzt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen:
- Sie haben im laufenden Jahr den Maximalbetrag vollständig einbezahlt.
- Sie haben in dem Jahr, in dem die Beitragslücke entstanden ist, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaftet.
- Sie haben für das Steuerjahr, in dem eine Beitragslücke ausgeglichen werden soll, noch keinen nachträglichen Einkauf vorgenommen.
- Sie haben noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
Wie Sie einen nachträglichen Einkauf beantragen können
1
Beiträge prüfen
Prüfen Sie, ob Sie eine Beitragslücke haben und ob Sie diese schliessen können.
2
Antrag ausfüllen
Laden Sie das Antragsformular herunter, ergänzen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie die Bedingungen.
3
Antrag einreichen
Reichen Sie das unterschriebene Antragsformular per Post oder per E-Mail bis spätestens am 30.11. des laufenden Jahres bei der AKB ein.
4
Prüfung durch AKB
Die AKB prüft Ihren Antrag. Sie erhalten in den folgenden Tagen eine schriftliche Mitteilung über die Genehmigung oder allfällige Ablehnung Ihres Antrages.
5
Antrag wird genehmigt
Nach der Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie eine QR-Rechnung, die Sie bitte bis spätestens am 20.12. des laufenden Jahres begleichen.
Antrag wird abgelehnt
Bei einer Ablehnung teilen wir Ihnen die Begründung mit. Wenn Sie später die Voraussetzung für eine Nachzahlung erfüllen, können Sie erneut einen Antrag stellen.
FAQ
Wie entsteht eine Beitragslücke?
Eine Beitragslücke entsteht, wenn Sie nichts oder nur einen Teilbetrag des entsprechenden Jahres einzahlen – die Gründe spielen dabei keine Rolle.
Es können nur Beitragslücken geschlossen werden, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Nachträgliche Einkäufe sind nur bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.
Das bedeutet, dass Sie beispielsweise eine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 spätestens im Jahr 2035 schliessen müssen. Ansonsten verfällt die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung für das entsprechende Jahr. Lücken aus den Steuerjahren vor 2025 können jedoch nicht geschlossen werden.
Wie berechnen Sie Ihre Beitragslücken?
Um Ihre Beitragslücke zu berechnen, ziehen Sie den einbezahlten Betrag gemäss Ihrer Angabe in der Steuererklärung vom Maximalbetrag im entsprechenden Jahr ab. Nachfolgendes Beispiel dient der Illustration:
| Steuerjahr | Maximalbetrag | Einbezahlt | Beitragslücke |
|---|---|---|---|
| 2025 | 7’258 | 5’000 | 2'258 |
| 2026 | 7’258 | 7'258 | - |
| 2027 | 7’258 | 7'000 | 258 |
| 2028 | 7’258 | 7’258 | - |
Info: Die Maximalbeträge ab 2026 sind noch nicht bekannt, deshalb wird mit dem Maximalbetrag von 2025 gerechnet.
Können Sie die Beitragslücken laufend schliessen?
Sie können eine Beitragslücke nur mit einer einzelnen Zahlung schliessen, eine Aufteilung über mehrere Jahre ist nicht möglich. Wird der maximal mögliche Einkaufsbetrag für das entsprechende Jahr nicht einbezahlt, verfällt die Differenz.
Beispiel
| Steuerjahr | Maximalbetrag | Einbezahlt | Beitragslücke |
|---|---|---|---|
| 2025 | 7’258 | 5’000 | 2'258 |
| 2026 | 7’258 | 7'258 | - |
Wenn Sie im Jahr 2026 einen nachträglichen Einkauf für das Steuerjahr 2025 von CHF 2000 vornehmen, verfällt der Restbetrag von CHF 258 und kann auch in Zukunft nicht mehr einbezahlt werden.
Können mehrere Lücken gleichzeitig geschlossen werden?
Sofern der kleine Maximalbetrag nicht überschritten wird, haben Sie die Möglichkeit, mehrere Lücken aus verschiedenen Jahren gleichzeitig zu schliessen.
Was sind die Voraussetzungen für den nachträglichen Einkauf?
- Sie haben im laufenden Jahr den Maximalbetrag vollständig einbezahlt.
- Sie haben in dem Jahr, in dem die Beitragslücke entstanden ist, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaftet.
- Sie haben für das Steuerjahr, in dem eine Beitragslücke ausgeglichen werden soll, noch keinen nachträglichen Einkauf vorgenommen.
- Sie haben noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
Sie investieren in Wertschriften – was bedeutet das für Sie?
Bei einem nachträglichen Einkauf spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Beiträge auf einem Sparen-3-Konto ansparen oder in ein Vorsorge Wertschriftensparen investieren. Relevant für die Beurteilung des einbezahlten Betrags und der Beitragslücke ist nur der effektiv einbezahlte Betrag.
Was sind die Maximalbeträge pro Jahr?
| Steuerjahr | Mit Anschluss an eine Pensionskasse («kleiner Maximalbetrag») | Ohne Anschluss an eine Pensionskasse |
|---|---|---|
| 2025 | CHF 7’258 | 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288 |
| 2026 | CHF 7’258 | 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288 |
Sie sind selbständig – was gilt für Sie?
Auch für Selbstständige gilt: Die Beitragslücke berechnet sich aus der Differenz Ihres möglichen Maximalbetrags und der effektiven Einzahlungen in die Säule 3a im entsprechenden Steuerjahr. Der Einkauf begrenzt sich dabei auf den kleinen Maximalbetrag, unabhängig vom Anschluss an eine Pensionskasse.
Was gilt bei einem Bezug von Vorsorgeguthaben?
Gelder von einem Sparen-3-Konto, die Sie beispielsweise für den Kauf von Wohneigentum oder die Aufnahme einer Selbstständigkeit vorbeziehen, stellen keine Beitragslücke dar und können somit nicht nachträglich einbezahlt werden.
Bis wann müssen Sie den Antrag gestellt oder eine Einzahlung getätigt haben?
Reichen Sie das Antragsformular bis spätestens am 30.11. des laufenden Jahres bei der AKB ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine QR-Rechnung, die Sie bis spätestens am 20.12. des laufenden Jahres begleichen. Durch die Einhaltung dieser Fristen können wir Ihnen die korrekte Abwicklung des nachträglichen Einkaufs garantieren.
Ist ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a sinnvoll oder wäre ein Einkauf in die Pensionskasse besser?
Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort geben. Die Entscheidung, ob sich ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a lohnt oder ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoller ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Es ist wichtig, diesen Schritt gut zu planen. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung gerne zur Verfügung: Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung.