Geldwäschereigesetz und Datenaktualisierung
Rechtliche HinweiseSeit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) und die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV), um den Schutz vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern. Die Anpassungen stehen im Einklang mit den zentralen Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF).
Die Revision des GwG bringt insbesondere für Banken zwei wesentliche Neuerungen mit sich:
- Die Banken sind verpflichtet, die Daten aller Kundenbeziehungen periodisch zu überprüfen und allfällige Aktualisierungen und Nachdokumentationen vorzunehmen.
- Die Banken sind verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen (WB) zu verifizieren.
Wichtige Informationen
Wie sicher sind die Daten der Kundinnen und Kunden?
Wie erfüllt die AKB ihre Pflichten?
Seit dem Inkrafttreten des revidierten GwG am 1. Januar 2023 überprüft die AKB kontinuierlich die Kundenbelege und -daten und passt diese bei Bedarf an.
Die AKB kontaktiert Kundinnen und Kunden via e-Banking, per Post oder spricht das Thema in Beratungsgesprächen an. Bei Neukundinnen und Neukunden erhebt die AKB diese Daten bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung.
Wie werden die wirtschaftlich berechtigten Personen verifiziert?
Das GwG schreibt vor, dass jedes Finanzinstitut die Informationen seiner Kundinnen und Kunden zu den wirtschaftlich berechtigten Personen anhand relevanter KYC-Daten (wie z. B. Identität, Angaben zum Einkommen oder der Herkunft von Vermögenswerten etc.) überprüfen und ordnungsgemäss dokumentieren muss. Die Plausibilitätskontrolle stellt sicher, dass die Angaben nachvollziehbar und eindeutig korrekt sind.
Die Plausibilisierung der Angaben erfolgt bei der AKB über ein Formular und gegebenenfalls durch zusätzliche, fallbezogene Dokumente.
Was ist mit KYC (Know Your Customer) gemeint?
«Know Your Customer» bedeutet «Kenne deine Kundinnen, Kunden». Die KYC-Prüfung verpflichtet alle Finanzinstitute dazu, die Identität der Kundinnen und Kunden sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen zu kennen und zu plausibilisieren. Weiter sind die Finanzinstitute verpflichtet, den Zweck der Geschäftsbeziehung zu klären und zu verstehen.
Was passiert, wenn die AKB die erforderlichen Informationen oder Dokumente nicht erhält?
Die AKB ist gesetzlich verpflichtet, die Überprüfung vorzunehmen, Informationen zu aktualisieren und unvollständige Dokumentationen zu vervollständigen. Werden die fehlenden Informationen oder Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht, kann die AKB der gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Dann sperrt die AKB die Geschäftsbeziehung und löst sie gegebenenfalls auf.
Was beinhaltet die regelmässige Aktualisierung der Kundenunterlagen und -daten?
Der Gesetzgeber verlangt eine regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Kundenbelege und -daten für alle Geschäftsbeziehungen. Die Häufigkeit und die Tiefe der Prüfung werden je nach Risiko angepasst. Von Gesetzes wegen kann eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. Die meisten Beziehungen werden maximal alle sieben Jahre überprüft. Die Aktualisierungspflicht betrifft alle im Rahmen der Sorgfaltspflichten erhobenen Kundendaten und die Einholung notwendiger zusätzlicher KYC-Daten. Bei natürlichen Personen umfasst die Aktualisierung u.a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitzadresse, Vollmachten, Steuerdomizil, Erwerbstätigkeit, Beruf, Funktion etc.). Bei juristischen Personen aktualisiert die AKB u.a. den Namen der Firma, die effektive Adresse, die Zeichnungsrechte, die kontrollinhabenden Personen oder wirtschaftlich Berechtigten etc.
Was bedeutet «wirtschaftlich berechtigte Person»?
Die wirtschaftliche Berechtigung klärt die effektiven Eigentumsverhältnisse. Die wirtschaftlich berechtigte Person ist diejenige Person, die tatsächlich die Kontrolle über die Vermögenswerte ausübt und tatsächliche Eigentümerin ist. Das heisst, die Person, die eigenständig und verbindlich über die Vermögenswerte verfügen kann. Bei einer Privatperson ist die wirtschaftlich berechtigte Person grundsätzlich die Vertragspartnerin, der Vertragspartner selbst. Der Begriff umfasst auch diejenige Person, die bei einer juristischen Person die tatsächliche Kontrolle ausübt.
Für welche Kundenbeziehungen ist eine periodische Aktualisierung erforderlich?
Die Einhaltung gilt grundsätzlich für alle Kundenbeziehungen, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder juristische Personen handelt.