Umgang mit Interessenkonflikten
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) bietet umfassende Dienstleistungen für ihre Kundinnen und Kunden an. Sie erachtet es dabei als ihre zentrale Aufgabe, die Interessen ihrer Kundinnen und Kunden in bestmöglicher Weise wahrzunehmen. Dennoch lassen sich Interessenkonflikte angesichts der unterschiedlichen Kundenbedürfnisse und der breiten Produktpalette der Bank nicht immer vermeiden. Deshalb hat die AKB den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten geregelt und angemessene organisatorische Massnahmen getroffen.
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Mögliche Konstellationen
Interessenkonflikte können zum Beispiel
- zwischen der AKB und ihren Kundinnen und Kunden,
- zwischen verschiedenen Kundinnen und Kunden der AKB,
- zwischen einzelnen Abteilungen der AKB oder
- zwischen einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter und einer Kundin oder einem Kunden der AKB entstehen.
Mögliche Konfliktsituationen
Interessenkonflikte können sich zum Beispiel in folgenden Situationen ergeben:
- in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung – z. B. bei der Ausführung von Kundenaufträgen oder beim Anbieten AKB-eigener Produkte;
- ibeim Vertrieb eines Produktes oder einer Dienstleistung, insbesondere beim Vertrieb unternehmenseigener Produkte;
- ibei der Kreditvergabe – z. B. bei Bieterverfahren mehrerer Kundinnen und Kunden oder Kaufpreisfinanzierungen für Immobilien und Firmen oder wenn bei einer Finanzierung Käuferin und Verkäuferin Kundinnen oder Kunden sind;
- bei Erhalt von Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen;
- bei der Erstellung, Verbreitung und Weitergabe von Finanzanalysen und anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten;
- beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen;
- beim Zusammentreffen von Kundenaufträgen und Geschäften der AKB oder ihrer Mitarbeitenden;
- beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten;
- beim Einsatz bankeigener Finanzinstrumente im Rahmen der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung;
- durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (z. B. Insiderinformationen).
Genereller Umgang mit Interessenkonflikten
Die AKB folgt im Umgang mit Interessenkonflikten folgendem Konzept:
- Interessenkonflikte sollen so früh wie möglich erkannt werden.
Zu diesem Zweck hat die AKB für ihre Mitarbeitenden und Organe interne Vorschriften erlassen und Prozesse definiert, welche Verantwortlichkeiten im Umgang mit Interessenkonflikten festlegen. Die Mitarbeitenden werden im korrekten Umgang mit Interessenkonflikten sensibilisiert und geschult. - Interessenkonflikte sollen vermieden werden.
Die AKB sieht verschiedene Massnahmen vor, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere:- Ausführungsgrundsätze:
Die Anforderungen gemäss der Publikation «Ausführungsgrundsätze (Best Execution)» sind bei Geschäften mit Finanzinstrumenten zu beachten. - Nebenbeschäftigungen, externe Funktionen, öffentliche Ämter und Mandate:
Diese sind melde- oder bewilligungspflichtig. - Einladungen, Geschenke und andere Zuwendungen:
Die AKB hat restriktive Regeln über die Annahme und den Umgang mit Zuwendungen und Geschenken erlassen. - Informationsausschlüsse und -sperren:
Es bestehen Informationsbarrieren zur Unterbrechung und Kontrolle des Informationsflusses zwischen bestimmten Geschäftsbereichen. - Unzulässige Marktverhaltensweisen und gesperrte Titel:
Die Marktverhaltensregeln dienen der Vermeidung von Marktmissbrauch, insbesondere dem Ausnützen von Insiderinformationen.
Die AKB führt zudem eine «Watch List» und eine «Restricted List», die auch dazu dienen, Interessenkonflikte zu erkennen und zu verhindern. - Entschädigungen durch Dritte:
Entschädigungen von Dritten (z. B. Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte oder andere monetäre Vorteile) im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder Ausführung von Transaktionen (Execution-only-Geschäfte) darf die AKB nur annehmen, wenn diese- vollständig an die Kundin oder den Kunden weitergegeben werden oder
- die Kundin oder der Kunde der Behaltung solcher Entschädigungen ausdrücklich zustimmt
- Funktionstrennung:
Die Bank stellt durch eine strikte Aufgabentrennung zwischen Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs-, Handels- und Abwicklungsabteilungen sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden.
Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften möglich. - Produkteauswahl in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung:
Die eingesetzten Finanzinstrumente werden auf Basis eines strukturierten, mehrstufigen Prozesses ausgewählt – unabhängig davon, ob es sich um AKB-eigene oder um Drittprodukte handelt.
- Ausführungsgrundsätze:
- Nicht vermeidbare Interessenkonflikte werden offengelegt.
Kann ein Interessenkonflikt trotz der festgelegten Regeln und Massnahmen nicht verhindert und dadurch eine Benachteiligung einer Kundin oder eines Kunden nicht ausgeschlossen werden, wird dieser den betroffenen Kundinnen und Kunden gegenüber offengelegt.
Die Offenlegung kann persönlich, in Verträgen, Produktinformationen oder auf der Website der AKB erfolgen.
Detaillierte Handhabung zu Interessenkonflikten sind dem obigen PdF Umgang mit Interessenkonflikten