Vorsorge-Pension

Ab wann sind nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a möglich?

Blog | Aktualisiert am 26. März 2026
Ab 2026 ist es erstmals möglich, versäumte Beiträge in die Säule 3a rückwirkend nachzuzahlen. Diese Nachzahlungen dürfen sich allerdings nur auf Beitragslücken ab 2025 beziehen.

Zeitliche Begrenzung und Rahmenbedingungen

Frühere Jahre können nicht ergänzt werden. Wer also 2025 weniger oder gar nichts eingezahlt hat, kann diese Lücke ab 2026 schliessen. Das wird in Zukunft allerdings maximal für 10 Jahre rückwirkend möglich sein.
Damit ein nachträglicher Einkauf zulässig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss im Einkaufsjahr der ordentliche Maximalbetrag bereits vollständig einbezahlt worden sein.

Bedingungen für nachträgliche Einzahlungen

Zum anderen braucht es in dem Jahr, für das rückwirkend eingezahlt werden soll, eine Beitragslücke bei der gebundenen Vorsorge. Dies ist besonders wichtig für Personen, die beispielsweise berufliche Lücken hatten.
Die Höhe der nachträglichen Einzahlung ist begrenzt auf die Differenz zwischen dem maximalen Jahresbeitrag und den tatsächlich eingezahlten Beträgen im Lückenjahr.

Auswirkungen auf die persönliche Vorsorgeplanung

Mit dieser Neuerung erhalten Vorsorgesparer eine zweite Chance, ihre Säule 3a auszubauen und damit ihre Altersvorsorge zu verbessern. Die Planung sollte frühzeitig erfolgen.
 

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