Vorsorge-Pension

Wahrheit oder Mythos?

Laura Melliger

Laura Melliger

Fachspezialistin Finanzplanung

Blog | 04. März 2026
Wahrheit oder Mythos?
Rund um die Pensionierung kursieren viele Annahmen und Mythen. Welche Aussagen stimmen? Den folgenden Punkten sollten Sie Beachtung schenken.

Ein Pensionskasseneinkauf mit späterem Teilkapitalbezug kann die Rente verschlechtern.
Stimmt unter gewissen Umständen, denn es gibt Pensionskassen, die getrennte Umwandlungssätze auf dem überobligatorischen und dem obligatorischen Guthaben anwenden. Der Umwandlungssatz auf dem obligatorischen Guthaben liegt bei 6,8%, den auf dem überobligatorischen Guthaben legt die Pensionskasse selbst fest. Der Einkauf wird in der Regel dem überobligatorischen Guthaben zugeordnet. Wer später bei der Pensionierung einen Teil des Gesamtguthabens als Rente bezieht, erhält den gewählten Teilkapitalbezug anteilsmässig aus obligatorischem und überobligatorischem Guthaben. Somit verschlechtert sich durch den Kapitalbezug die Rente über das gesamte Guthaben. Je nach Höhe der möglichen Steuerersparnis kann sich ein solcher Einkauf dennoch lohnen.

Eine Erbschaft kann die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige erhöhen.
Stimmt, weil sich die Berechnung der Beiträge auch vom 20-fachen jährlichen Renteneinkommen und dem vorhandenen Vermögen ableitet. Mit steigendem Vermögen erhöhen sich auch diese Beiträge.

Ein Sparplanwechsel in der Pensionskasse lohnt sich auch kurz vor der Pensionierung noch.
Stimmt! Besonders in den letzten 3 Jahren ist der Sparplanwechsel attraktiv, weil in dieser Phase bei Einhaltung der dreijährigen Sperrfrist zwischen Einkauf und Kapitalbezug keine weiteren Einkäufe in die Pensionskasse mehr möglich sind.

Rückzahlungen von Scheidungslücken sind von der dreijährigen Sperrfrist ausgenommen, die zwischen Einkauf und Kapitalbezug einzuhalten sind.
Es kommt drauf an. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass diese Sperrfrist bei Scheidungslücken nicht gilt. Dennoch empfehlen wir bei Einkäufen mit zeitnahem Bezug vorgängig eine Klärung mit der zuständigen Steuerbehörde.

Der Koordinationsabzug in der Pensionskasse kann Personen mit mehreren Anstellungen benachteiligen.
Das kann sein! Der Arbeitgeber meldet der Pensionskasse den mutmasslichen Bruttolohn. Der Koordinationsabzug vermindert den in der Pensionskasse versicherten Lohn. Wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, hat die Person unter Umständen bei jedem Lohn einen Koordinationsabzug. Auch kann es sein, dass die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse – je nach Lohnhöhe – nicht erreicht wird und der Lohn nicht überall versichert ist. Somit wäre der effektiv in den Pensionskassen versicherte Lohn deutlich tiefer, als wenn die Person nur eine Anstellung hätte. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt CHF 22'680. 

Einkäufe in die Pensionskasse für eine vorzeitige Pensionierung verpflichten effektiv zu einem früheren Bezug.
Das stimmt! Einkäufe können nicht rückgängig gemacht werden. Die Einkäufe in die vorzeitige Pensionierung erfordern oft, dass das maximale Einkaufspotential bereits ausgeschöpft ist und fliessen in ein separates Konto. Bei der effektiven Pensionierung dürfen gesamthaft höchstens 105% der Altersleistungen ausbezahlt werden, die im ordentlichen Pensionierungsalter hätten erreicht werden können. Falls jemand nicht wie angekündigt vorzeitig pensioniert wird und diese Schwelle dadurch übersteigt, kann der Überschuss zu Gunsten der Pensionskasse verfallen.

IV-Rentnerinnen und -Rentner können aus ihrer Pensionskasse kein Kapital beziehen.
Das kann zutreffen. Sobald die Bezügerin oder der Bezüger einer Invalidenrente das AHV-Referenzalter erreicht, wird die IV-Rente der Pensionskasse in der Regel von der Altersrente abgelöst. Je nach Reglement kann das angesparte Guthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Die Pensionskasse regelt in ihrem Reglement, ob eine Kapitalauszahlung anstelle der Altersrente auch als IV-Rentnerin oder -Rentner möglich ist. Es besteht nur ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kapitalauszahlung von einem Viertel des obligatorischen Guthabens.

Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich nicht, weil die Umwandlungssätze sinken.
Der Hauptnutzen von Einkäufen liegt im Steuervorteil. Bei Einhaltung der dreijährigen Sperrfrist zwischen Einkauf und anschliessendem Kapitalbezug kann das eingekaufte Kapital bei der Pensionierung als Kapital ausbezahlt und muss nicht verrentet werden. Die beim richtig bemessenen Einkauf gesparte Einkommenssteuer ist höher als die reduzierte Auszahlungssteuer beim Kapitalbezug. Wird jedoch Rente bezogen, wird diese mit der Einkommenssteuer belegt, was den Steuervorteil des Einkaufs schmälert oder gar aufhebt. 

Ein Teilbezug des Säule-3a-Guthabens ist nicht möglich.
Teilweise falsch. Bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters können Steuerpflichtige, die in ihrer eigenen Liegenschaft wohnen, Teilbezüge zu dessen Finanzierung oder zur Abzahlung der Hypothek vornehmen (Wohneigentumsförderungsbezug WEF). Je nach Reglement der Säule-3a-Stiftung können auch anstehende Renovationen aus der Säule 3a finanziert werden. Bezüge im Rahmen des WEF sind im Abstand von 5 Jahren möglich. Für Mieterinnen und Mieter gibt es jedoch keine Möglichkeiten für einen Teilbezug.

Geld anlegen ist nur etwas für Reiche.
Falsch: Auch erwerbstätige Personen mit Pensionskassenanschluss ohne sonstiges Vermögen sind bereits mit ihrem Pensionskassenguthaben – zumindest indirekt – in Geldanlagen investiert und erhalten eine Verzinsung. Privat sind Sparerinnen und Sparer oft sehr vorsichtig unterwegs und vernachlässigen es, sich beim Vermögensaufbau um das Erzielen einer Mehrrendite gegenüber dem Kontozins zu kümmern. Mit Fondssparplänen können bereits kleinere Beträge einbezahlt werden. Je länger das Vermögen angelegt ist, desto stärker profitiert man, wenn die erzielten Erträge wiederangelegt werden.

Viel Geld auf dem Konto bedeutet Sicherheit.
Jein. Das Kontoguthaben bietet zwar die Möglichkeit, schnell auf das eigene Ersparte zugreifen zu können. Sobald das allgemeine Preisniveau jedoch steigt, können Sparerinnen und Sparer mit dem vorhandenen Geld weniger kaufen und verlieren somit an Kaufkraft. Bei regelmässigen Lohneingängen, mit denen man die laufenden Verpflichtungen decken kann, empfiehlt es sich daher, den Kontostand so anzusetzen, dass einerseits die anstehenden Sonderausgaben (bspw. Auto, grössere Reisen usw.) der nächsten Jahre abgedeckt sind und andererseits eine Reserve für Unvorhergesehenes vorhanden ist. Für den gezielten Vermögensaufbau ist das Konto jedoch ungeeignet. Als Alternative für eine längere Anlagedauer bieten sich Wertschriften an.

Wer den jährlichen Maximalbeitrag in die Säule 3a einzahlt, ist automatisch ausreichend abgesichert.
Falsch. Je nach Bedürfnissen und Zielen (angestrebter Lebensstandard) reicht das Sparkapital aus der Säule 3a im hohen Alter nicht aus. Die Löhne werden von den in der Regel tieferen Renten abgelöst. Allenfalls muss auch noch Säule-3a-Guthaben verwendet werden, um Hypotheken abzuzahlen. Es gilt daher, frühzeitig zu prüfen, wie viel Vermögen ausserhalb der Säule 3a gezielt angespart werden soll. 
 

Weitere Informationen

Wir beraten Sie gerne persönlich

Das könnte Sie auch interessieren