Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Informationen für Kundinnen und Kunden der Aargauischen Kantonalbank

Per 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft getreten. Dieses stärkt den Schutz von Anleger*innen und schafft vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister wie Banken und Vermögensverwalter. Die Finanzdienstleister sind verpflichtet, die Anforderungen gemäss FIDLEG bis zum 1. Januar 2022 umzusetzen.

1. Die Aargauischen Kantonalbank (AKB) und ihre Aufsichtsbehörde

Die Aargauische Kantonalbank ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Aarau. Sie befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Aargau und verfügt über die volle Staatsgarantie.

Weitere Informationen zur Aargauischen Kantonalbank finden Sie hier.

Kontaktinformationen AKB

Aargauische Kantonalbank
Bahnhofplatz 1
5001 Aarau
+41 62 835 77 77
Weitere Kontaktmöglichkeiten

Die AKB wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontaktinformationen Aufsichtsbehörde

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 31 327 91 00
Weitere Kontaktmöglichkeiten

2. Kundensegmentierung

Die Bestimmungen des FIDLEG sehen unter anderem drei verschiedene Kundensegmente mit unterschiedlichem Schutzniveau vor. Das Segment Privatkundinnen und Privatkunden bietet den höchsten Schutz. Die Kundensegmente unterscheiden sich insbesondere in Bezug auf die Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten der AKB.

Massgebend für die Einteilung sind die persönlichen finanziellen Verhältnisse, die Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich sowie bei Unternehmen deren Grösse oder Struktur der Tresorerie.

Privatkundinnen, Privatkunden

Als Privatkundinnen und -kunden gelten alle Personen, die nicht als professionelle oder institutionelle Kunden gemäss Definition FIDLEG eingestuft sind.

Bei der Aargauischen Kantonalbank werden grundsätzlich alle Kundinnen und Kunden in das Segment Privatkundinnen und Privatkunden eingeteilt. Damit kommen Sie in den Genuss des umfassendsten Anlegerschutzes, was insbesondere Auswirkungen auf die Informationspflichten und die Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung und Angemessenheit beim Erwerb von Finanzinstrumenten hat.

Professionelle Kunden

Als professionelle Kunden gelten

  • Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
  • Unternehmen mit professioneller Tresorerie
  • grosse Unternehmen (welche zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten: Bilanz von CHF 20 Mio., Umsatz von CHF 40 Mio. oder Eigenkapital von CHF 2 Mio.)
  • für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie

Institutionelle Kunden

Als institutionelle Kunden gelten

  • Finanzintermediäre (z.B. Banken oder beaufsichtigte Vermögensverwalter)
  • Versicherungsgesellschaften
  • Zentralbanken
  • Nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie

Wechsel des Kundensegments

Das FIDLEG sieht vor, dass unter gewissen Voraussetzungen der Wechsel des Kundensegments möglich ist. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater erklärt Ihnen gerne, wann ein Wechsel möglich ist.

3. Transparenz bezüglich Risiken

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Uns ist es wichtig, dass Sie diese Risiken kennen und verstehen. In der Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereinigung finden Sie allgemeine Informationen und Erklärungen zu den typischen Finanzdienstleistungen im Anlagebereich sowie zu den Merkmalen und Risiken der einzelnen Finanzinstrumente.

Gerne stellen wir Ihnen eine physische Broschüre zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in jeder Niederlassung der AKB.

4. Transparenz bezüglich Produkte

Bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten stellt die AKB für ihre Privatkundinnen und -kunden zusätzlich ein Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente (BIB) zur Verfügung, sofern ein solches für das empfohlene Finanzinstrument zu erstellen ist (Art. 58 und 59 FIDLEG). Das Basisinformationsblatt enthält die Angaben, die erforderlich sind, damit die Anleger*innen eine fundierte Anlageentscheidung treffen und unterschiedliche Finanzinstrumente miteinander vergleichen können.

5. Transparenz bezüglich Kosten

Die Kosten von Finanzinstrumenten beeinflussen die Performance. Die AKB weist die Kosten daher seit Jahren offen und transparent aus. Entschädigungen durch Dritte (Inducements) werden unabhängig des Ursprungs offengelegt. Allfällig vereinnahmte Kick-backs und Retrozessionen werden an die Kundinnen und Kunden weitergeleitet.

6. Bestmögliche Ausführung (Best Execution)

Die AKB stellt sicher, dass Ihre Aufträge bestmöglich ausgeführt werden. Die entsprechenden Ausführungsgrundsätze stellen sicher, dass die Aufträge das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht.

7. Beschwerdemöglichkeiten sowie Informationen zum Schweizer Bankenombudsman

Sie sind mit einer Lösung nicht zufrieden? Danke, dass Sie uns dies wissen lassen und wir die Chance erhalten, Ihre Erwartungen doch noch zu erfüllen. Wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater oder melden Sie sich online unter folgendem Link.

Falls wir gemeinsam keine einvernehmliche Lösung finden können, steht Ihnen der Weg über den Schweizerischen Bankenombudsman offen. Diese neutrale Anlaufstelle ist kostenlos und vermittelt im Streitfall zwischen Kundin, Kunde und Bank.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Weitere Informationen

8. Umgang mit Interessenkonflikten

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