Stiftungsratsausbildung 2024
Jährliche Weiterbildung im Stiftungsrat
Die Aus- und Weiterbildung für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von Berufsvorsorge-Einrichtungen ist keine Kür, sondern eine Pflicht, die gemäss Art. 51a, Abs. 2, Bst. i. BVG, gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch der Wortlaut lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung muss demnach unter anderem die folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgabe wahrnehmen: «Sicherstellung der Erstausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter».
Damit diese Richtlinien gewissenhaft erfüllt werden können, bietet Ihnen die AKB im Kultur & Kongresshaus Aarau jährlich ein massgeschneidertes Ausbildungsangebot an, das die vielfältigen Aspekte der Führungsverantwortung abdeckt und Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte fit fürs Neue macht. Eine gute Gelegenheit, sich upzudaten und den persönlichen Austausch zu pflegen.