COVID-19-Überbrückungskredit
COVID-19-Überbrückungskredit des Kantons Aargau
Der Kanton Aargau unterstützt die KMU des Kantons in Ergänzung zum Überbrückungskredit des Bundes. Die vom Kanton bereitgestellten Massnahmen finden Sie auf der Website des Kantons.
Das müssen Sie beachten
- Der Kanton Aargau hält drei Massnahmen zur Unterstützung von KMU aufgrund der Corona-Pandemie bereit. Konsultieren Sie die Informationen vom Kanton.
- Für Unterstützungsleistungen der kantonalen Massnahme 2 unterstützt Sie die AKB gerne.
- Kreditnehmer müssen den Kreditantrag auf der Website des Kantons ausfüllen und unterzeichnen.
- Das kantonale Programm läuft bis am 31. Dezember 2020. Für den Überbrückungskredit des Kantons sind Unternehmungen berechtigt, welche hinsichtlich Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind. Der Kredit dient der Sicherung von existentiellen Liquiditätsengpässen, sofern der Überbrückungskredit des Bundes nicht ausreichend war.
- Der Antrag kann vollständig elektronisch oder via Post an die Bank eingereicht werden.
Ablauf
1
Nehmen Sie die Selbstdeklaration vor und bestimmen Sie Ihren Kreditbetrag auf der Website des Kantons
2
Drucken Sie der im Schritt 1 generierte Kreditantrag aus und unterzeichnen Sie diesen.
3
Senden Sie das Dokument elektronisch (Scan per E-Mail) oder per Post an Ihren persönlichen Kundenberater. Das Original ist nicht einzureichen.
4
Wir prüfen anschliessend die Unterlagen und geben die Kreditlimite frei.
5
Sie werden von uns über die Verfügbarkeit der zusätzlichen Mittel informiert.
Ihre Ansprechpersonen auf einen Blick
René Nyffenegger
Leiter Firmenkunden Aarau
Patrick Wildi
Leiter Firmenkunden Baden
Rolf Leu
Leiter Firmenkunden Brugg
Michael Mühle
Leiter Firmenkunden Olten
Roland Stäuble
Leiter Firmenkunden Rheinfelden
Mirko Trottmann
Leiter Firmenkunden Wohlen
Donato Carriero
Leiter Firmenkunden Zofingen